Das erste Gespräch findet in der sogenannten “psychotherapeutischen Sprechstunde” statt, welche wir während der Telefonsprechzeiten terminlich vereinbaren.

Eine Überweisung für das Erstgespräch benötigen Sie nicht.

Hier können Sie frei sprechen über das, was Sie derzeit bewegt.

Diese psychotherapeutische Sprechstunde dient zunächst der Klärung, ob ich Ihnen therapeutisch helfen kann. So kann im Falle einer seelischen Erkrankung oder Störung eine erste Verdachtsdiagnose gestellt werden. Dann wird besprochen, ob eine Psychotherapie hilfreich und welche Therapieart sinnvoll ist. Manchmal kann es wichtig sein, zunächst andere fachliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, da eine seelische Störung auch bei einer körperlichen Erkrankung auftreten kann.

In einem Erstgespräch findet also keine Therapie statt. Vielmehr dient es der Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs und einer Empfehlung, welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint.

Am Ende der Gespräche erhalten Sie noch einmal Patienteninformationen zum Ablauf einer Therapie und ein Formblatt mit einem kurzen Befundbericht und einer Therapieempfehlung.

Vor einer Akutbehandlung und vor einer probatorischen Sitzung muss seit 2018 jeder Patient mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde von 50 Minuten Dauer absolviert haben. Zwei Sitzungen zu je 25 Minuten sind ebenfalls möglich.

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme über Ihre Kasse ist, dass eine psychische oder psychosomatische Störung von Krankheitswert besteht, die wirksam mit Psychotherapie behandelt werden kann. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, klärt der Psychotherapeut mit Ihnen während der ersten Stunden.